Lautertal. Die Lautertaler Gemeindevertretung hat eine Anhebung der Friedhofsgebühren beschlossen. Dabei wurde in den meisten Fällen lediglich ein aus dem vergangenen Jahr stammender Beschluss in eine Neufassung der Gebührensatzung überführt. Denn damals hatten die Gemeindevertreter bereits beschlossen, die Gebühren bis 2026 in drei Schritten anzuheben.
Grund ist eine Unterdeckung im Gebührenhaushalt, der regelmäßig von der Aufsichtsbehörde kritisiert wird. Denn die Kosten für die Friedhöfe müssen nach der reinen Lehre komplett durch die Gebühren gedeckt werden, die deren Nutzer bezahlen. Eine Subventionierung aus allgemeinen Steuern ist nicht zulässig. Allerdings argumentieren Gemeindevorstand und Gemeindevertretung gegen eine solche hundertprozentige Deckung damit, dass die Friedhöfe auch der Allgemeinheit dienen, etwa als Parkanlagen. Daher wird auch mit den 2024 beschlossenen Verteuerungen keine komplette Kostendeckung erreicht.
Für das Ausheben und Schließen eines Grabes bei der Bestattung von Verstorbenen ab dem fünften Lebensjahr beträgt die Gebühr in einer Reihen- oder Wahlgrabstätte aktuell 1.570 Euro, ab Juli steigt sie nun auf 1.680 Euro. Ab Juli 2026 sollen 1.800 Euro fällig werden. Ein Tiefengrab kostet entsprechend mehr.
Urnenreihengrab kostet 1.050 Euro, ab Juli 2026 1.250 Euro
Für Kinder unter fünf Jahren werden 150 Euro berechnet. Die Beisetzung einer Aschenurne kostet derzeit 520Euro, ab Juli dann 560 Euro und ab Juli 2026 schließlich 625 Euro. Findet die Bestattung außerhalb der regulären Zeiten statt, wird ein Zuschlag von 50 Prozent auf die Grundgebühr erhoben.
Für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte werden für Erwachsene aktuell 1.775 Euro fällig, ab Juli steigt die Gebühr auf 2.140 Euro und ab Juli 2026 auf 2.500 Euro. Eine Urnenreihengrabstätte kostet derzeit 850 Euro, ab Juli sind es 1.050 Euro und ab Juli 2026 1.250 Euro. Wahlgrabstätten sind teurer: Für eine Einzelwahlgrabstätte werden aktuell 2.180 Euro verlangt, ab Juli sind es 2.590 Euro und ab Juli 2026 3.000 Euro. Doppelwahlgrabstätten und Tiefengräber kosten entsprechend mehr.
Die Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten wird pro Jahr berechnet und liegt je nach Grabart ab Juli zwischen 80 und 270 Euro, ab Juli 2026 sind es zwischen 100 und 320 Euro.
Für weitere Grabarten wie teil- oder anonyme Urnenbeisetzungen, Baumgrabstätten oder Wiesengrabstätten werden ebenfalls gestaffelte Gebühren erhoben. Eine anonyme Urnenbeisetzung kostet aktuell 980 Euro, ab Juli 2026 1.500 Euro. Baumgrabstätten (Urne) liegen bei 1.550 Euro (ab Juli 2026: 1.750 Euro), Wiesengrabstätten (Sarg) bei 3.000 Euro (ab Juli 2026: 4.500 Euro).
Jahresgebühr für vorzeitige Grabräumungen wird verdoppelt
Die Räumung einer Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung kostet bei Sarggrabstätten 800 Euro, bei Urnengrabstätten 400 Euro. Deutlich erhöht wird die Jahresgebühr für die vorzeitige Räumung eines Grabes. Da die Ruhezeit auf den Friedhöfen 25 Jahre beträgt, sind damit Pflegekosten für die Gemeinde verbunden, da die Nutzer sich anschließend nicht mehr um die Fläche kümmern. Ab Juli werden statt 50 nun 100 Euro im Jahr bei Reihengräbern und 50 statt 20 Euro bei Urnengräbern verlangt, bis die Ruhezeit abgelaufen ist. Der Gemeindevorstand weist in seiner Vorlage darauf hin, dass die vorzeitige Grabräumung eine Ausnahme darstellen sollte. Es sei durchaus zumutbar, die Grabpflege an andere Angehörige oder eine Gärtnerei abzugeben. Die Jahresgebühr wird deshalb deutlich erhöht, damit eine solche Lösung gefördert wird und sie als letzte Möglichkeit erscheint, sich von der Grabpflege zu befreien.
Auf der Tagesordnung der Gemeindevertreter standen auch Neufassungen zur Sondernutzungssatzung und zur Benutzungsordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser und die Lautertalhalle. Diese sollen zunächst in einer Sitzung des Finanzausschusses beraten werden. Entsprechende Anträge der CDU-Fraktion wurden einmütig beschlossen. Die Sondernutzungssatzung regelt die Benutzung von Straßen und Plätzen in der Gemeinde für private und gewerbliche Zwecke.
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