Einhausen. Das Thema Pflege ist in aller Munde und viele Fragen tauchen auf, wenn man genauer darüber nachdenkt. Vor allem auch, was die Finanzierung betrifft. In einem sehr informativen Vortrag ging Alexandra Mandler-Pohen von der Seniorenberatung des Caritasverbands Darmstadt auf die zahlreichen Punkte, die es zu beachten gibt, ein. Im Caritaszentrum St. Vinzenz hatte sich dazu eine größere Gruppe an älteren Menschen getroffen, die der Referentin interessiert zuhörten.
Mandler-Pohen ging unter anderem auf die Pflegegrade ein und wie hoch die Leistungen als Geld- oder Sachleistungen sind, die man als Betroffene oder Betroffener beanspruchen kann. In diesem Zusammenhang machte sie auch auf das Procedere aufmerksam, das man im Vorfeld dafür durchlaufen muss. Angefangen bei der Ausfüllung des Antrags auf Pflege bis hin zum MDK (Medizinischer Dienst) und dem Fall, dass es zu einer Ablehnung kommt.
Entscheidend für einen Pflegegrad ist, ob Körperhygiene selbständig möglich ist
Viele Patienten gingen allerdings beim Antrag und den Aussichten auf Genehmigung von anderen Voraussetzungen und Wahrnehmungen aus, als es der Punkteplan des Medizinischen Dienstes vorsieht. Zahlreiche Punkte nach einem Punktesystem gibt es, wenn die betroffenen Personen die Körperpflege für sich nicht mehr machen können. Oft verstünden die Betroffenen nicht, dass sie beim Erstantrag abgelehnt würden, so Mandler-Pohen. Hier gebe es eine „Diskrepanz“ zwischen der Mobilität, was, wie in diesem Fall, die eigene Körperhygiene betrifft, und der Mobilität im Rahmen der Hausarbeit. Gerade bei diesen beiden Punkten werde beim Medizinischen Dienst aber genau unterschieden. Die nicht mehr selbständig durchführbare Körperhygiene falle hier als deutlich schwerer ins Gewicht, um einen Pflegegrad zugesprochen zu bekommen. Der Antrag geht von der Krankenkasse an die Pflegekasse weiter.
Danach kommt ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes zur Beurteilung nach Hause. Wenn es sich um demente Personen handelt, um deren Beurteilung es geht, ist hier eine weitere Person als Unterstützung wichtig, die an diesem Termin teilnimmt. Oft sind es die Kinder der Betroffenen. Man solle sich aber keinen Druck machen lassen, wenn es um einen Termin geht. Viele Menschen möchten eine Person ihres Vertrauens dabeihaben, und deshalb sollten sie diese Möglichkeit auch nutzen.
Auch für Jüngere kommt ein Pflegegrad auf Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt in Frage
Bei einem Folgeantrag, in dem es um das Erreichen eines höheren Pflegegrades geht, ist nicht immer zwingend ein weiterer Termin vor Ort nötig. Ist eine Person nur zeitweise nicht in der Lage, für sich zu sorgen, kann auch eine kürzere Pflege angesetzt werden. Zum Beispiel in Verbindung mit einer Operation, wenn der Patient oder die Patientin danach wieder nach Hause kommt. Diese Möglichkeit gilt auch für Jüngere, wenn sie sonst keine Hilfe haben, um die ersten Wochen bewältigen zu können.
Selten komme es auch vor, dass Menschen beim Pflegegrad herabgestuft werden, sagte Mandler-Pohen. Etwa, wenn sie sich nach einem medizinischen Eingriff nach einer Zeit der Pflege wieder erholen. Generell gilt bei Anträgen, dass man so viel wie möglich dokumentieren soll. Entsprechende Arztberichte und auch psychologische Gutachten kommen hier zum Tragen. Je mehr, desto besser. Kommen Patienten direkt vom Krankenhaus nach Hause und brauchen danach dauerhafte Hilfe, gibt es bereits im Krankenhaus Beratungsstellen, die dazu beitragen, dass alles zeitnah in die Wege geleitet werden kann.
Für die Zuzahlung zum Heim müssen manche Betroffene ihr Haus verkaufen
Führt der Weg an einem Seniorenheim nicht vorbei, müsse man heute durchaus mit 2.900 und 3.500 Euro an Zuzahlung rechnen, so die Referentin. Das sind allerdings nur grobe Werte. Für die Betroffenen kann das bedeuten, dass sie zur Kostendeckung sogar ihr Haus verkaufen müssen. Die Ämter schauen recht genau hin, was an Werten und Bargeld vorhanden ist, bevor es von anderer Stelle bezahlt wird.
Auch die Kinder können belangt werden. Allerdings, nach aktuellem Stand, erst dann, wenn sie brutto mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Bei vielen, so die Referentin, sei das nicht der Fall. Haben die Kinder das Elternhaus geschenkt bekommen, dann müssen zehn Jahre zwischen Schenkung und dem Fall vergehen, dass die Eltern oder der überlebende Elternteil ins Seniorenheim kommt und die Kinder dann nicht mehr belangt werden können.
In Bezug auf eine Tagespflege wies die Referentin die Gäste darauf hin, dass sie, trotz dass die Tagespflege im Rahmen eines bestimmten Betrags bezahlt wird, ebenfalls eine Eigenleistung zahlen müssen. Die deckt die Investitionskosten und Ausbildungskosten ab, die in der Einrichtung anfallen, sowie die Kosten für Verpflegung. Hier könne pro Besuchstermin eine Summe von 60 bis 100 Euro anfallen.
Während des Vortrags gab es zahlreiche Wortmeldungen, auf die die Referentin gerne einging. Viele Gäste äußerten sich sehr positiv und konnten entsprechend viele Informationen mitnehmen.
Kontakt: Alexandra Mandler-Pohen, Caritaszentrum Heppenheim, Telefon 06252 / 990-129 und -130 sowie a.mandler@caritas-darmstadt.de.
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