Einhausen. Auch nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 20. März bleibt die 3G-Zugangsregelung für das Einhäuser Hallenbad zunächst bestehen. Ins Becken darf demnach nur, wer entweder doppelt geimpft oder nachweislich genesen oder aktuell negativ getestet ist. Nach dem Ende der in Hessen geltenden Übergangsfrist am 2. April dürfte es weitere Lockerungen geben. Wie die Regelungen für das Hallenbad dann aussehen werden, stehe noch nicht abschließend fest, war gestern auf Nachfrage im Rathaus zu erfahren. kel
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