Einhausen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt für die Grillanlage der Gemeinde Einhausen „In der Wolfshecke“ eine neue, überarbeitete Benutzungs- und Gebührenordnung.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Anlage künftig auch in den Wintermonaten gemietet werden kann. „Theoretisch“, sagte Andreas Derst, Leiter des Haupt- und Ordnungsamtes, gestern auf Nachfrage. „Es kommt darauf an, wie die Witterung ist“, erläutert er. Denn sind die Temperaturen über einen längeren Zeitraum frostig, besteht die Gefahr, dass das Wasser in den Leitungen der Hütte gefriert und diese zum Platzen bringt. Daher lässt die Gemeinde bei Frost das Wasser aus den Leitungen fließen und macht die Hütte winterfest. Das sei sehr aufwendig. Daher werde die Hütte, wenn dieser Fall eintritt, auch nicht wieder kurzfristig für Feiern geöffnet. Wer dann bereits einen Termin für eine Feier im Winter reserviert hat, muss damit rechnen, dass die Gemeinde ihm absagt. Die Gebühr bekommt er dann zwar rückerstattet, nicht aber eigene Ausgaben.
Miete und Kaution steigen
Die zweite wesentliche Neuerung ist, dass die Benutzungsgebühren ab Januar angehoben werden. Für Einheimische erhöhen sie sich von 50 auf 70 Euro, für auswärtige Benutzergruppen von 80 auf 100 Euro pro Veranstaltungstag. Mieter müssen eine Kaution von 200 Euro statt bisher 100 Euro entrichten, die die Gemeinde bei Verstößen gegen den Benutzungsvertrag einbehält.
Der Grund, warum die Benutzungs- und Gebührenordnung überhaupt überarbeitet werden musste, ist die Gefahr einer Haftung der Gemeinde Einhausen im Fall eines Waldbrands. „Eine Schließung des Geländes aus besonderen Gründen (z.B. erhöhte Waldbrandgefahr) bleibt der Gemeinde jederzeit vorbehalten“, heißt es nun. Die Grillhütte wird bei Waldbrandgefahr auch dann nicht vermietet, wenn eine Gruppe sie schon reserviert hatte und die Absage kurzfristig erfolgen muss. Der Mieter bekommt in dem Fall die schon bezahlte Miete und Kaution zurück, nicht aber private Auslagen wie etwa vorbestelltes Essen. Grund für die Regelung ist, dass der Bürgermeister als oberster Dienstherr der Gemeinde im Schadensfall zur Verantwortung gezogen werden könnte.
Newsletter "Guten Morgen Bergstraße"
Hanna Blumenschein (Grüne) sagte in der Sitzung der Gemeindevertretung, in der die neue Ordnung einstimmig beschlossen wurde, es sei ihr unangenehm, „dass wir Leuten absagen“. Jedoch mache die generell steigende Waldbrandgefahr dies notwendig. Erster Beigeordneter Patrick Freudenberger bestätigte das unangenehme Gefühl. Er betonte, dass man die Angelegenheit habe mehrfach juristisch prüfen lassen, bisher aber keine andere Lösung gefunden habe.
Auch der Paragraf, dass Veranstaltungen, bei der Speisen und Getränke verkauft werden, nicht zulässig sind, wird gestrichen. So soll örtlichen Vereinen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Vereinskasse mit einer Veranstaltung in der Grillhütte der Gemeinde aufzubessern. Allerdings kann die Gemeinde Einhausen Anfragen auch ablehnen: „Der Gemeinde obliegt ein Nutzungsvorbehalt.“ Auch hat die Gemeinde das Hausrecht und es kann „eine Veranstaltung bei Verstößen sofort beendet werden“ und bei „Zuwiderhandlungen ein Ordnungsgeld verhängt werden.“
Pyrotechnik und Parken verboten
Neu ist auch, dass „Pyrotechnik und Feuerwerk jeglicher Art“ verboten sind und mit motorisierten Fahrzeugen nur zum Be- und Entladen auf das Gelände gefahren werden darf. Die Einhäuser Grillhütte ist seit dem vergangenen Spätsommer nicht mehr frei zugänglich. Nach einigen Fällen von Vandalismus wurde das Freizeitgelände weiträumig eingezäunt.
Sanierung bis zum Sommer
In den vergangenen drei Sommern durfte die Freizeitanlage zunächst wegen der Corona-Pandemie, dann wegen Waldbrandgefahr zumeist nicht genutzt werden. „Massiver Vandalismus“ habe zu erheblichen Kosten geführt und die 25 000 Euro teure Einzäunung erforderlich gemacht, erläuterte die Verwaltung.
Mit weiteren Spielgeräten und der Erneuerung der Sanitäranlagen soll die Grillhütte zudem aufgewertet werden. Die Gemeindevertretung hat dafür bereits im 2022er Haushalt 20 000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Innenraum hat bereits einen neuen Anstrich bekommen, weitere Sanierungen werden folgen, weiß Andreas Derst. Pünktlich zur Sommersaison soll die Hütte dann in neuem Glanz erstrahlen.
URL dieses Artikels:
https://www.bergstraesser-anzeiger.de/orte/einhausen_artikel,-einhausen-grillen-grillhuette-einhausen-regeln-grillanlage-_arid,2142384.html