Einhausen. Die Gemeindevertreterversammlung hat den Weg zu einer Nachverdichtung des Gewerbegebiets im Einhäuser Norden frei gemacht. Die vorhandene Fläche soll künftig besser genutzt werden, indem dichter und auch höher gebaut werden darf: Gebäude sollen nicht mehr nur zehn, sondern bis zu 14 Meter hoch sein dürfen.
Im derzeit geltenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1990 seien außerdem „sehr umfangreiche Flächen zum Anpflanzen von Bäumen“ festgesetzt, teilt die Gemeinde mit. Das Gebiet sei damals hauptsächlich als Wohngebiet angelegt worden. Diese Grünflächen seien im Lauf der Zeit teilweise schon in die Gewerbebaufläche einbezogen worden, ohne dass es hierfür eine planungsrechtliche Grundlage gab, heißt es weiter. „Durch eine Reduzierung der Gehölzflächen und eine Erweiterung der überbaubaren Flächen sollen die Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten des Plangebiets erweitert werden“, heißt es nun aus dem Rathaus.
Insbesondere ist die Gemeinde bemüht, die Bauverbotszone zur Autobahn A 67 von derzeit 40 Metern zu reduzieren. Hierzu sei sie aktuell noch mit dem Bundesfernstraßenamt im Gespräch. Auch die Reduktion von Freihaltebereichen entlang der Erschließungsstraßen gehört zu den geplanten Maßnahmen.
„Wir wollen die Unternehmen, die hier sind, halten“
Bei dem Vorhaben geht es vor allem darum, den Unternehmen in Einhausen einen Dienst zu erweisen. „Wir wollen die Unternehmen, die hier sind, halten, und eine Umsiedlung vermeiden“, verdeutlichte Jara Grüner, Projektleiterin Bauleitplanung und Städtebau beim Bensheimer Planungsbüro Schweiger und Scholz, im jüngsten Bau-, Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschuss im kleinen Saal der Einhäuser Mehrzweckhalle. CDU-Gemeindevertreter Marco Bauer, der bei der Stadt Mannheim die Abteilung Baurecht und Denkmalschutz leitet, sagte: „Mit diesen Änderungen im Baurecht sind wir zeitgemäß aufgestellt.“ Das in der Einhäuser Robert-Bosch-Straße angesiedelte Unternehmen Jung Gummitechnik habe sich beispielsweise erweitern wollen. Dieses sei „Weltmarktführer und der höchste Gewerbesteuerzahler“, wusste auch SPD-Ortsvereinsvorsitzender Reimund Strauch. Volker Koch, Gemeindevertreter der Grünen, sagte, es sei auch im Sinne seiner Fraktion, „dass man die Leute hält, die hier Arbeitsplätze schaffen“.
Bürgermeister Helmut Glanzner verdeutlichte zum Hintergrund des Vorhabens: „Wir wollen das Einhäuser Gewerbegebiet proaktiv mit den Unternehmen gemeinsam entwickeln.“ Die geplante Änderung des Bebauungsplans sei „ein gutes Signal an die vorhandenen Gewerbebetriebe, um den Standort Einhausen zu sichern“.
Reduzierung der Grün- und Erweiterung überbaubarer Flächen
Und weil im Städtebau die Innenentwicklung vor der Neuausweisung von Gewerbegebietsflächen im Außenbereich Vorrang hat, will die Gemeinde Einhausen keine neuen Gewerbeflächen schaffen, sondern, die bestehenden Flächen „bestmöglich nutzbar“ machen. Und zwar, indem sie die Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten erweitert. Das soll, wie oben erwähnt, einerseits durch eine Reduzierung der sogenannten Gehölzflächen und andererseits durch eine Erweiterung der überbaubaren Flächen geschehen.
Das Plangebiet, um das es geht, befindet sich im nordöstlichen Siedlungsgebiet Einhausens und wird durch die Bundesautobahn A67 im Osten sowie die Schwanheimer Straße (Kreisstraße K 65) im Westen begrenzt. Die Robert-Bosch-Straße sowie die Rudolf-Diesel-Straße sind teilweise Bestandteil des vorliegenden Planbereichs. Der Planbereich betrifft den Bebauungsplan Nummer elf mit den Straßen Die Alte Heckenteilung, Im Kahlbühl, Im Knippel, Die fünfzehn Morgen und Die Schaflöser beim kleinen Wehr.
Wohnnutzung soll künftig unterbunden werden
Dass der Bebauungsplan geändert werden soll, hat neben Erweiterungsmöglichkeiten für die Unternehmen auch noch einen weiteren Grund: „In Teilen des Gewerbe- und Industriegebiets hat sich eine Wohnnutzung von einigem Gewicht entwickelt, die aus Sicht der Gemeinde über die im Gewerbegebiet zulässige Größe von Betriebswohnungen hinausgeht. Insbesondere betriebsfremde Wohnnutzung kann zu Immissionskonflikten zwischen Wohnen und Gewerbe führen und sollte daher für die Zukunft weitgehend ausgeschlossen werden“, heißt es in den Unterlagen der Gemeinde zum Tagesordnungspunkt. Jara Grüner formulierte das in der Sitzung so: „Allgemeines Wohnen in Gewerbegebieten ist unzulässig.“ Und sie beschrieb, wie es in der Praxis oft trotzdem dazu kommt: „Eine Wohnung ist zunächst betriebszugehörig. Dann wird der Betrieb aufgegeben, und man wohnt trotzdem noch dort. Diese Entwicklung wollen wir nicht“, verdeutlichte sie in Übereinstimmung mit der Gemeinde.
Kein Ausgleich versiegelter Flächen nötig
Die Bebauungsplanänderung soll im Sinne einer zügigen Innenentwicklung im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. „Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens sind kein formaler Umweltbericht und daher aus rein formeller Sicht auch keine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erforderlich“, heißt es zu diesem Punkt aus Rathaus und Planungsbüro. Jara Grüner: „Was laut Bebauungsplan aus dem Jahr 1990 versiegelt werden darf, sind 0,9 Prozent der Fläche. Durch die geplante Maßnahme versiegeln wir aber nur 0,8 Prozent der Fläche.“ Da somit kein negativer Eingriff erfolge, sei auch kein Ausgleich für versiegelte Flächen nötig.
Die Mitglieder des Bauausschusses wiesen mit sieben Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen dem Gemeindeparlament den Weg. Das gab mit 22 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen grünes Licht für die Änderung des Plans.
Im nächsten Schritt steht die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sogenannten Träger öffentlicher Belange an, deren Einwände angehört und abgewogen werden müssen.
Bereits mit dem Haushalt 2021 wurden insgesamt 25.000 Euro für Planungs- und Verfahrenskosten zur Änderung des Bebauungsplans Nummer elf bereitgestellt.
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