FWG

Windkraft auch für Bensheimer Gemarkung ein Thema

Wählergemeinschaft traf sich zu einem Info-Gespräch mit Vertretern der GGEW AG

Von 
red
Lesedauer: 

Bensheim. Die FWG hatte sich mit Blick auf die aktuelle Gesetzgebung gefragt, wie und unter welchen Voraussetzungen Bensheim den erforderlichen Beitrag zur Klimaneutralität leisten könnte. In diesem Erneuerbare-Energien-Gesetz werde verlangt, dass der benötigte Strom bis zum Jahr 2030 mindestens zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt wird.

Dies erfordere einen viel schnelleren Ausbau als bisher sowohl von Solar- und Windkraftanlagen. In der FWG bestehen nach eigenen Angaben kontroverse Meinungen darüber, ob Windkraft eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Option für die Gemarkung Bensheim sein könnte.

Daher hatte man fachlichen Rat bei der GGEW AG im Gespräch mit Carsten Hoffmann (Vorstandsvorsitzender) und Benedikt Ramisch (Projektleiter PV und Wind) gesucht. Nach einem einen kurzen Überblick von Carsten Hoffmann über die aktuellen Aktivitäten der 1886 gegründeten, zu 100 Prozent im kommunalen Besitz befindlichen GGEW, erläuterte Benedikt Ramisch die klimatischen Voraussetzungen für die Erzeugung von Solar- und Windstrom in Deutschland und speziell im Kreis Bergstraße.

Newsletter "Guten Morgen Bergstraße"

Viele der Bedenken träfen nicht zu

Der Kreis Bergstraße und damit die Gemarkung Bensheim sind ideal geeignet für die Erzeugung von Solarstrom. Windstrom lasse sich dort ebenfalls technisch und wirtschaftlich sinnvoll erzeugen, sofern die Windräder dem neuesten technischen Stand entsprechen und ausreichend hoch installiert werden.

Viele der oft geäußerten Bedenken – Windkraftanlagen zerstören die Landschaft, sind gefährlich für Vögel, erzeugen zu viel Lärm – träfen nicht oder nur sehr bedingt zu. Ein entscheidender Vorteil von Windkraftanlagen gegenüber PV-Anlagen sei der deutlich geringere Flächenverbrauch. So ist zum Beispiel für eine Leistung von vier Megawatt Windenergie eine Fläche von 0,25 Hektar erforderlich, während für die gleiche Leistung PV-Energie vier Hektar erforderlich seien. Eindeutig ist, dass ohne Windkraft die Energiewende nicht zu schaffen ist.

2,2 Prozent der Landesfläche

Daher hat der Gesetzgeber im Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land vom 1. Februar 2023 festgelegt, dass zum Beispiel Hessen 1,8 Prozent seiner Landesfläche bis zum 31. Dezember 2027 hierfür ausweisen muss. Bis zum 31. Dezember 2032 erhöht sich der Wert auf 2,2 Prozent der Landesfläche.

Diese Flächenausweisungen müssten vorher ernsthaft auf Effizienz der geplanten Windräder und auch auf Kollateralschäden hin geprüft werden, zum Beispiel wie viel Wald müsste für Zuleitungen und Zuwegungen unter Berücksichtigung von Bau und Transport bei Errichtung von Windkraftanlagen geopfert werden, schreibt die FWG in ihrer Pressemitteilung.

Mehr zum Thema

Energie

Ausbau der Solarenergie im Südwesten geht voran

Veröffentlicht
Von
dpa
Mehr erfahren

Stromverbrauch darf nicht steigen

Ebenso ist es aus deren Sicht unabdingbar, den Stromverbrauch in Summe durch geeignete Maßnahmen, unter anderem auch Kommunale Wärmeplanung, nicht weiter ansteigen zu lassen. Eine Umstellung auf erneuerbare Energien ohne Fokussierung auf Energieeinsparung konterkariere jegliche Anstrengungen zum Klimaschutz.

Der Kreis Bergstraße werde hierzu seinen Beitrag leisten müssen, und auch die Stadt Bensheim sollte sich darauf einstellen und Flächen ermitteln, die hierfür zur Verfügung gestellt werden können, so die Wählergemeinschaft weiter in ihren Ausführungen.

Die Teilnehmer der FWG an diesem Austausch haben in dem Gespräch mit der GGEW AG wichtige neue Informationen für die weitere politische Arbeit zum Thema erneuerbaren Energien erhalten und werden diese in ihrem Abstimmungsverhalten bewerten und berücksichtigen, heißt es abschließend in der Pressemitteilung der Bensheimer Freien Wählergemeinschaft. red

Copyright © 2025 Bergsträßer Anzeiger