Bensheim. Im für viele Menschen stressigen Berufsalltag ist es ein lästiges Übel, wenn dann auch noch ein Gang zum Amt nötig wird. Nicht immer sind etwa die Öffnungszeiten der Behörden mit den eigenen Arbeitszeiten vereinbar. Praktisch ist es da, dass die Stadt Bensheim mittlerweile viele Leistungen digital anbietet. Unsere Redaktion hat bei der Verwaltung nachgehört, welche Anträge besonders häufig online gestellt werden und wo die Stadt ihr digitales Angebot noch weiter ausbauen möchte.
Welche der digitalen Leistungen werden am häufigsten genutzt?
Gerne nehmen die Bürgerinnen und Bürger die Dienstleistungen des Standesamtes digital in Anspruch. Dazu gehört etwa das Beantragen von Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden. Auch die An- und Abmeldung von Hunden und die Kita-Platz-Vergabe über das Portal Little Bird kann online erfolgen, über das Bürgerbüro erhält man per Digital-Antrag einfache oder erweiterte Meldebescheinigungen.
Digitale Verwaltung
- Bund und Länder haben Onlinedienste für Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt. Im Zuge der Weiterentwicklung des OZG werden Onlinedienste kontinuierlich ausgebaut und bereitgestellt. Hinzu kommen einzelne Verfahren, die Bund, Länder und Kommunen außerhalb des OZG-Programms digitalisiert haben. Das Ziel ist ein flächendeckendes Angebot nutzerorientierter, digitaler Services.
- Das Dashboard Digitale Verwaltung des Bundesinnenministeriums gibt einen Überblick zum Status der Vorhaben zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.
- Dort finden sich datenbasierte Informationen zu Verfügbarkeit und Nutzung digitaler Services, zur digitalen Infrastruktur, der Authentifizierung im Internet und digitalen Identitäten.
- Nach Hamburg und Bayern liegt Hessen auf dem dritten Rang, was die Zahl digitaler Verwaltungsangebote angeht: Für 240 OZG-Leistungen sind flächendeckend Onlinedienste verfügbar. Gegliedert sind sie in 155 bundesweite und 85 landesweite Leistungen. Für den Kreis Bergstraße sind weitere zehn OZG-Leistungen verfügbar, womit der Landkreis im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld landet.
- https://dashboard. digitale-verwaltung.de/ red
Seit der Einführung der Online-Dienste ab März 2022 wurden 237 Anträge für Meldebescheinigungen und Meldevorgänge bearbeitet, informiert die Stadt. Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises wird von Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls immer wieder freigeschaltet.
Welche Altersgruppen nutzen eher das digitale, welche eher das persönliche Angebot?
Für die Inanspruchnahme von digitalen Leistungen liegt keine Unterscheidung nach Altersgruppen vor. „Wir können daher nicht sagen, welche Altersgruppe eher digital unterwegs ist oder welche lieber das persönliche Gespräch nutzt“, teilt ein Sprecher der Stadt mit.
Machen viele Menschen online Termine aus, um dann im persönlichen Gespräch alles weitere zu klären, auch wenn es digital möglich wäre?
Was die Stadt aber mitteilen kann: von der Terminvergabe selbst wird rege Gebrauch gemacht. Bei der persönlichen Vorsprache zeigt sich unter Umständen, dass die Dienstleistung auch online beziehungsweise digital verfügbar gewesen wäre. Alle digitalen Dienstleistungen sind auf der Webseite der Stadt www.bensheim.de/serviceportal aufgelistet. Auf dieser Seite findet sich auch die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung.
Änderung des Onlinezugangsgesetzes
Schon bei Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Jahr 2017 war klar, dass die Verwaltung Ende 2022 nicht „fertig digitalisiert“ sein wird, sondern die Verwaltungsdigitalisierung eine Daueraufgabe darstellt. Am 23. Februar 2024 wurde der Gesetzentwurf „OZG 2.0“ vom Bundestag beschlossen. Er schafft laut Bundesinnenministerium den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren.
Ziel ist, die Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen durch attraktive digitale Angebote einfach, sicher und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar zu machen. Der Bund verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren bundesweit technische Vorgaben, verbindliche Standards und einheitliche Schnittstellen vorzugeben.
Die Einführung des zentralen Nutzerkontos BundID ermöglicht den Bürgern, sich deutschlandweit für elektronische Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern zu identifizieren. Mithilfe des integrierten Postfaches kann dabei auch die Kommunikation mit der Verwaltung digital erfolgen – vom Antrag bis zum Bescheid.
Alles, was für die Anmeldung mit dem BundID-Konto benötigt wird, ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID). Dadurch wird der bisher analoge Antrag mit Unterschrift durch eine digitale, rechtssichere Lösung ersetzt und der Weg zum Amt bleibt erspart.
Die „Zettelwirtschaft“ wird durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips abgeschafft. Das Prinzip regelt, dass Nachweise für einen Antrag – wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde – elektronisch bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis der Antragstellenden abgerufen werden können.
Bürgerinnen und Bürger haben durch das Änderungsgesetz künftig ein Recht auf digitale Verwaltung: Sie können von einem Rechtsanspruch auf einen elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes Gebrauch machen. Dieser gilt nach Ablauf von vier Jahren nach der Verkündung des Gesetzes. red
An welchen Stellen haben die digitalen Angebote ihre Grenzen – wofür muss man nach wie vor einen Vor-Ort-Termin machen?
Einer persönlichen Vorsprache bedarf es nach wie vor bei einem Teil der Kfz-Dienstleistungen, der Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses oder eines vorläufigen Dokuments sowie bei An-, Um- und Abmeldungen eines Wohnsitzes. Grundsätzlich haben die Online-Angebote immer dann ihre Grenzen, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, persönlich zu erscheinen und sich auszuweisen.
Wie wichtig ist es für die Stadt und die Bürgerinnen und Bürger, digitale Anwendungen anbieten beziehungsweise nutzen zu können?
„Als moderne Dienstleistungsbehörde ist es der Anspruch der Stadtverwaltung, so viele Dienstleistungen wie möglich digital anbieten zu können. Folglich ist es uns sehr wichtig, dass wir diesen Service anbieten und die Bürgerinnen und Bürger diesen unkompliziert nutzen können. Auch ohne die gesetzlichen Vorgaben durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) würde die Stadtverwaltung diesen Weg gehen. Mehr als 60 Prozent unserer Dienstleistungen werden mittlerweile auch digital angeboten“, erklärt der Sprecher.
Werden durch die digitalen Angebote Ressourcen besser genutzt und das Personal / die Verwaltung vor Ort entlastet?
Mit der Einführung der E-Akte, dem Ausbau der digitalen Dienstleistungen und beispielsweise der Anschaffung von Unterschriftenpads ist die Antragstellung von Dokumenten und die Terminvergabe effektiver geworden. Die Online-Beantragungen sind vom bestehenden Personal ebenfalls zu erfüllen, sodass sich lediglich die Aufgaben verlagert und keine Entlastung des Personals erfolgt.
Sieht die Stadt sich digital gut aufgestellt?
An dieser Stelle erklärt Bürgermeisterin Christine Klein: „Wir befinden uns als Stadtverwaltung auf einem guten Weg, sowohl was die Digitalisierung als auch die IT-Sicherheit betrifft. Allerdings sind dies Prozesse, in die fortlaufend investiert werden muss. Wir dürfen zudem auf diesem Weg nicht den direkten Dialog und Austausch mit der Stadtgesellschaft aus den Augen verlieren: Die Bürgerinnen und Bürger müssen mitgenommen werden.“
Viele Menschen brauchen einen direkten, persönlichen Kontakt. „Dieser Verantwortung müssen wir als Stadtverwaltung auch in Zeiten der Digitalisierung nachkommen. Das ist mir als Bürgermeisterin sehr wichtig. Digitalisierung zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger kann nur gelingen, wenn sie sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert.“
Welche Leistungen, die derzeit noch nicht digital angeboten werden, sollen noch folgen?
Künftig werden die An-, Um- und Abmeldungen von Wohnsitzen online angeboten, sodass eine persönliche Vorsprache von Bürgerinnen und Bürgern entfällt. Hierzu bestehen bereits Pilotprojekte, sodass zukünftig mit einem weiteren digitalen Angebot zu rechnen ist. Geplant ist auch, dass beantragte Personalausweise von der Bundesdruckerei direkt dem Antragsteller zugesandt werden, damit die Abholung und persönliche Vorsprache im Bürgerbüro entfallen.
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