Im Nachtragshaushalt 2024 sind an Ausgaben 131,88 Millionen Euro veranschlagt. Allein auf Pflichtleistungen entfallen geschätzte 111,75 Millionen Euro. Die geschätzten Ausgaben für freiwillige Leistungen liegen bei 20,12 Millionen. Im Rahmen der Haushaltssperre, die seit Mitte des Jahres gilt, konnten im Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2024 im Verhältnis zur originären Haushaltsplanung 2024 Aufwendungen in Höhe von rund. 8,6 Millionen Euro gestrichen werden.
Bei Personalaufwendungen hat die Verwaltung den Puffer, mit dem Schwankungen beim Personalbestand abgefedert werden, um 1 Million Euro reduziert. „Um Ihnen die Relationen zu verdeutlichen: Umgerechnet auf Hebesatzpunkte der Grundsteuer B entspricht diese 1 Million Euro rund 48,87 Hebesatzpunkten“, so Bürgermeisterin Christine Klein bei der Vorstellung des Zahlenwerks. An folgenden weiteren Stellen konnte die Stadt seit Inkrafttreten der Haushaltssperre sparen:
Rund 1,035 Millionen aus 14 Positionen der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen. Dazu gehören unter anderem Kürzungen bei Wartungsarbeiten im IT-Bereich, Fremddienstleistungen oder der Instandhaltung von Gebäude- und Außenanlagen.
Kürzung der Zuschüsse an beide Eigenbetriebe: Bei der Stadtkultur in Höhe von 210 000 Euro, bei der Kinderbetreuung um rund 700 000 Euro. Mit der Kürzung dieser Aufwendungen steigt das Risiko in den beiden Eigenbetrieben, dass der veranschlagte Verlustausgleich nicht ausreicht und gegebenenfalls ein überplanmäßiger Aufwand entsteht, der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden müsste.
5,65 Millionen Euro der Einsparungen ergeben sich aus der Herabsetzung der Gewerbesteuerumlage und Heimatumlage. Die Gewerbesteuerumlage ist der von den Gemeinden an Bund und Land abzuführende Teil des Gewerbesteueraufkommens, zur Umsetzung und Finanzierung der „Starken Heimat Hessen“ wird von den Städten und Gemeinden vom Gewerbesteueraufkommen zudem die so genannte Heimatumlage einbehalten.
„Sie merken: Wir machen uns Gedanken, wir diskutieren, analysieren Abläufe, hinterfragen Prozesse. Fakt ist aber auch: Dafür benötigt es Zeit“, so Klein. Bis spätestens zum Haushaltsjahr 2027 muss die Stadt einen Haushaltsausgleich darstellen können. „Um die Genehmigung des Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2024 zu erhalten, hat der Magistrat eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 1450 Prozent errechnet“, begründete sie diesen Vorschlag. ame
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