Bensheim. Damals, im Sommer, bevor das Loch im Bensheimer Haushalt bekannt geworden war, drehte sich das Stadtgespräch zu großen Teilen um die Neugestaltung des Marktplatzes. In diesem Zusammenhang waren auch wieder die Gebäude Am Marktplatz 2 und 3 Thema. Denn auch sie prägen das Bild des Ensembles – und zwar seit Jahren eher negativ als positiv.
Aus Sicht der FWG schien es damals unabdingbar, diese Gebäude vor der Neugestaltung oder spätestens zeitgleich damit restaurieren und instandsetzen zu lassen, damit sie bewohnbar werden.
Die Geschichte bezüglich der Restaurierung der Häuser hatte Rolf Tiemann bei einem Termin vor Ort im Juni als unsäglich und beschämend bezeichnet. „Mindestens seit 2009, also seit nun mehr als 15 Jahren, haben es weder die Stadt noch der Eigentümer geschafft, gemeinsam oder einzeln den erbärmlichen und verwahrlosten Zustand der Häuser zu beheben.“
Schön ist tatsächlich anders: Eine im vergangenen Jahr eingeschlagene Scheibe ist mit Spanplatten abgedeckt, die Farbe auf den Balken der Fachwerkhäuser blättert ab. Zur Klostergasse hin steht ein Bauzaun – damit möglicherweise herunterfallender Putz niemanden trifft. Viele Gespräche, auch unter Einbeziehung der Denkmalbehörde, hätten kein Ergebnis gebracht.
Zum aktuellen Sachstand hat sich nach einer gemeinsamen Anfrage von BfB, CDU, SPD, FDP und VuA nun die untere Denkmalbehörde zu Wort gemeldet. In den zurückliegenden Jahren – 2015, 2017, 2019, 2021 und zuletzt Anfang 2024 – habe die Denkmalschutzbehörde aufgrund diverser baulicher Mängel und zum Schutz des Bestandes des Kulturdenkmals Anhörungen und darauf folgend Verfügungen an die Familie der Eigentümer erlassen. Zum Inhalt hatten diese Verfügungen Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung des Gebäudes.
Dazu gehörten unter anderem Notsicherungen an der Fachwerkkonstruktion und die Reparatur defekter Fachwerkgefache. Auch der Oberputz sollte ausgebessert werden. Gegen diese Verfügungen haben die Besitzer allerdings regelmäßig Widerspruch eingelegt. Die Behörde sei stets bemüht gewesen, die Angelegenheit im Einvernehmen mit dem Eigentümer zu regeln.
Behörde droht kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid an
„Teilweise wurden Anordnungen zurückgestellt, da seitens der Familie die Vorlage eines Konzeptes zur Sanierung in Aussicht gestellt wurde. Allerdings wurde die Ausführung der wesentlichen Maßnahmen, die zur Sicherung des Gebäudes nötig waren, erwirkt“, schreibt die Behörde.
Auch gegen die aktuelle Verfügung vom Februar 2024, in der unter anderem Erhaltungsmaßnahmen an der Fassade zum Marktplatz gefordert werden, liege wieder ein Widerspruch vor. Das habe zur Folge, dass die Anordnungen vorerst aufgeschoben werden.
Mittlerweile sei die Prüfung dieser Widerspruchsbegründung abgeschlossen. „Sollte der Eigentümer am Widerspruch festhalten und es keine einvernehmliche Lösung geben, wird ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid erlassen, gegen den Klage zulässig ist“, heißt es in der Mitteilung weiter. Ob es soweit kommen wird, könne die Behörde derzeit nicht abschätzen. „Das Verfahren würde sich hierdurch weiter in die Länge ziehen.“ ame
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