Alle Bürgerinnen und Bürger Südhessens haben noch bis zum 22. Januar die Möglichkeit im Internet unter dem Weblink „beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite“ und dort in der Rubrik „Beteiligungen“ an der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der vierten Runde der „Lärmaktionsplanung im Regierungsbezirk Darmstadt / Teilplan Straßenverkehr und Ballungsräume“ teilzunehmen.
Entsprechende Stellungnahmen zur Lärmbelastung in der Stadt Zwingenberg können die Bürgerinnen und Bürger auch per E-Mail: „beteiligung-lap@rpda.hessen.de“ äußern.
Die Chance nutzen
Das ist eine Chance, die es nur alle fünf Jahre gibt.
Für die Cittaslow-Stadt Zwingenberg – Mitglied im weltweiten Netzwerk der „lebenswerten Städte“ – wäre es von Vorteil, wenn die Bundesstraße 3 zur 30-km-Zone ausgewiesen wird. Die Wirksamkeit besteht darin:
Weniger Lärmimmission,
weniger Schadstoffbelastung,
besserer Gesundheitsschutz,
höhere Verkehrssicherheit.
Dazu kommt noch, dass sich im Bereich der B 3 in Zwingenberg „sensible Einrichtungen“ wie der Evangelische Kindergarten, die Katholische Kirche und Grundschule befinden.
Ziel ist eine hohe Beteiligung
Bereits in der dritten Runde des Lärmaktionsplan hat die Stadt Zwingenberg die Anordnung eines über die komplette B3-Ortsdurchfahrt durchgängigen Tempo-30-Limits beziehungsweise eine passiven Schallschutz befürwortet. Dort erfolgte auch die Festlegung, dass die Straßenverkehrsbehörde die Anordnung entsprechender Maßnahmen zu prüfen hat.
Leider steht eine Stellungnahme des Landrates des Landkreises Bergstraße als zuständige Straßenverkehrsbehörde aus.
Eine hohe Beteiligung erhöht die Chancen auf Erfolg.
Ralf Dichtl, Monika Kuntz,
Renate und Jürgen Oberhauser
Zwingenberg