Kommentar Zum Feuerzeugwurf: Abschreckung ist nötig, nur in welcher Form?

Das DFB-Sportgericht hat dem VfL Bochum für sein Spiel bei Union Berlin aufgrund des Feuerzeugwurfes eines Fans den Sieg zugesprochen. Das sorgt für Entrüstung bei den Berlinern, für die Jan Zurheide nur zum Teil Verständnis hat.

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Jan Zurheide
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Eines ist in der Frage des unsäglichen Feuerzeugwurfs von Berlin-Köpenick klar: Ein Fußballspiel, das nicht auf dem grünen Rasen, sondern am Grünen Tisch entschieden wird, will niemand. Selbst in Bochum werden sich die VfL-Fans nicht in den Armen gelegen haben, nachdem sie die Kunde der Spielwertung durch das DFB-Sportgericht erreicht hat. Viel lieber hätten sie dies sicher im Auswärtsblock des Stadions an der Alten Försterei getan. Dass es nun anders kam, liegt weder am VfL Bochum und seinem Torwart Patrick Drewes noch an Schiedsrichter Martin Petersen, sondern an dem Fan, der das Feuerzeug geworfen hat.

Das Urteil verwundert kaum. Schließlich gab es in der Vergangenheit schon Fälle, bei denen Clubs für das Fehlverhalten ihrer Fans mit Niederlagen bestraft wurden. Entscheidend für die Entrüstung sind nun zwei Faktoren: dass der Schiedsrichter das Spiel nicht abbrach und dass VfL-Keeper Drewes „nur“ von dem Feuerzeug gestreift wurde und ihm daher Schauspielerei unterstellt wurde.

Zum Zeitpunkt des Vorfalls war bereits die Nachspielzeit angebrochen, weshalb der Unparteiische das Spiel wohl einfach noch zu Ende bringen wollte. Da sich Drewes nicht in der Lage sah, weiterzuspielen, wäre ein Abbruch aber konsequent gewesen.

Psychische Komponente nicht zu vernachlässigen

Der Vorwurf an den Bochumer Torwart, ein Schmierentheater veranstaltet zu haben, ist angesichts der TV-Bilder zwar nicht ganz von der Hand zu weisen. Das Feuerzeug berührte Drewes’ Schopf nur leicht, sichtbar verletzt war er nicht und vielleicht hätte er sich auch die Fahrt ins Krankenhaus sparen können. Nicht unterschätzt werden darf jedoch die psychische Komponente. Wenn sich ein Torwart plötzlich darum sorgen muss, dass aus der Zuschauermenge hinter ihm etwas auf ihn zugeflogen kommt, hat das Auswirkungen auf sein Spiel.

Dass sich Drewes vor diesem Hintergrund nicht mehr in der Lage sah, weiterzuspielen, ist daher zu respektieren. Das hätte er dann allerdings auch gerne so kommunizieren dürfen.

Mit einem Geisterspiel wäre Union auch bestraft gewesen

Unstrittig ist, dass solch ein Fehlverhalten eine Strafe nach sich ziehen muss. Für den Union-Fan, der das Feuerzeug geworfen hat, erst recht, aber eben auch für den Verein. Nur so lässt sich eine abschreckende Wirkung erzielen, die zur Folge haben sollte, dass das Werfen von Gegenständen in den Fankurven konsequent geächtet wird.

Strittig ist jedoch durchaus, wie diese Strafe für den Club auszusehen hat. Wäre nicht auch ein Geisterspiel als Strafe für die Berliner und ihre Fans ausreichend gewesen? Damit hätte das DFB-Sportgericht nicht in den Wettbewerb eingreifen müssen - und so am Ende womöglich sogar in die Entscheidung, wer die Klasse hält und wer nicht. Die Frage ist: Inwiefern hat Drewes’ Ausscheiden aus dem Spiel dem VfL die Chance genommen, die Partie noch zu gewinnen? Da nur noch wenige Minuten zu absolvieren waren und Union in der Schlussphase durchgehend am Drücker und dem 2:1 nahe war, ist das anzuzweifeln.

Redaktion Editor der Sportredaktion

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