RP weist die Einsprüche ab

Von 
Marcus Oehler
Lesedauer: 

Mannheim/Karlsruhe. Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Mannheim am 18. Juni und die Neuwahl am 9. Juli sind gültig. Dies ist das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde am Regierungspräsidium in Karlsruhe.

Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist haben zwei Wahlberechtigte Einsprüche gegen die Neuwahl erhoben. Ein Einspruch wurde wieder zurückgenommen. Die Gründe des anderen Wahlberechtigten hat das Regierungspräsidium als unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen.

Gegen die Zurückweisung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe noch Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden. Die Entscheidung ist demnach noch nicht bestandskräftig. zg

Autor

Copyright © 2025 Schwetzinger Zeitung