München/Essen. Wer ist ein Anlieger? Vor dieser Frage stehen Autofahrer und Biker immer wieder. Gesetzlich definiert ist das nicht, erklärt der ADAC. Doch laut Rechtsprechung gelte: Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Ganz praktisch heißt das: Das Schild „Anlieger frei“ dürfen Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie in der von dem Verkehrsschild bestimmten Sperrzone wohnen oder dort jemanden besuchen wollen.
Dafür reicht auch eine Besuchsabsicht – ob derjenige zu Hause ist, ist egal. Auch unerwünschte Besucher wie Gerichtsvollzieher dürfen einfahren. Allerdings: Wer nicht in eine gesperrte Straße hinein will, sondern nur hindurch, um zu einem Punkt direkt hinter der Sperrzone zu kommen, darf nicht einfahren.
Im Falle einer Kontrolle gilt: Wer kein glaubwürdiges „Anliegen“ hat, muss laut ADAC mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Für Radfahrer sind es 25 Euro. Wer das Fahrzeug parkt, ohne Anlieger zu sein, riskiert ein Verwarnungsgeld ab 55 Euro. tmn
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