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AfD-Jugend „extremistisch“

Gericht bestätigt Einstufung der Nachwuchsorganisation durch Verfassungsschutz

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Die Junge Alternative darf als gesichert extremistisch eingestuft werden. © dpa

Köln. Die Einstufung der Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar am Dienstag veröffentlicht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA) können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht dagegen einlegen (Az: 13 L 1124/23).

Bislang hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft. Eine Klage gegen diese Entscheidung war vom Verwaltungsgericht Köln im März 2022 zurückgewiesen worden. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte März mit dieser Frage. Im April 2023 hatte das BfV mitgeteilt, dass sich Hinweise ergeben hätten, wonach sich bei der AfD-Jugendorganisation Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet hätten. Daher werde die JA als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt. Gegen die Einstufung hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation sich per Eilantrag gewehrt. dpa

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dpa/lhe
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