Darmstadt. Unverpacktläden müssen bei Wasch- und Reinigungsmitteln Informationen über potenzielle Gesundheitsrisiken angegeben. Darauf wies das Regierungspräsidium Darmstadt hin, das bei Kontrollen im Rhein-Main-Gebiet sowohl bei der Kennzeichnung als auch der Aufbewahrung der Produkte Mängel festgestellt hatte.
„In vielen Fällen waren die Kanister und Eimer mit den als gefährlich eingestuften Reinigungsmitteln so platziert, dass die Gefahrenhinweise für die Kundinnen und Kunden nicht zu erkennen waren. Mehrfach wurden die Gemische auch aus ihren Originalgebinden in einen unbeschrifteten Behälter umgefüllt“, teilte das RP mit.
Und: „Bei den angebrachten Schildern fehlten die notwendigen chemikalienrechtlichen Angaben, wodurch die Risiken nicht deutlich genug ersichtlich wurden.“ Weitere Mängel betrafen den Angaben zufolge fehlende Schulungen der Mitarbeitenden im Umgang mit Gefahrstoffen sowie unzureichend verschlossene Behälter, die teils in Reichweite von Kindern standen.
Schärfere Gesetze ab Mitte 2026
Das Regierungspräsidium wies zudem darauf hin, dass die geltenden Gesetze ab Mitte nächsten Jahres noch weiter verschärft würden. Demnach dürfen dann beispielsweise bestimmte Stoffe nicht mehr an Nachfüllstationen abgegeben werden. Dazu zählen unter anderem ein bei den Kontrollen festgestelltes ätzendes Maschinenspülmittel, das schwere Augenschäden verursachen kann, sowie leicht entzündliche Hände- und Flächendesinfektionsmittel.
Das RP Darmstadt überwacht in seinem Gebiet im südlichen Teil Hessens Hersteller, Betriebe und Handel, um unsichere Produkte oder deren fehlerhafte Anwendung zu erkennen und zu verhindern, dass sie verbreitet oder weiterverwendet werden. „Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem unmittelbaren Schutz der Menschen, sondern helfen auch, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern, indem die heimische Wirtschaft vor unfairem Wettbewerb durch unsichere Billigprodukte geschützt wird“ hieß es.
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