Hessen. Die überwiegende Zahl von ausreispflichtigen Ausländern verfügt auch in Hessen weiterhin über eine Duldung. Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Geduldete bleiben ausreisepflichtig, dürfen aber vorübergehend bleiben, weil sie nicht abgeschoben werden können, etwa weil sie keine Ausweisdokumente haben oder eine Krankheit.
Nach Auskunft der Bundesregierung waren es zum Stichtag 31.12.2022 in Hessen 17 821 Ausreisepflichtige mit abgelehntem Asylantrag, davon hatten 13 729 eine Duldung. Abgeschoben wurden aus Hessen 1018 Personen, das waren 112 mehr als im Jahr 2021.
Bundesweit waren insgesamt 304 308 Ausländer ausreisepflichtig, davon hatten 248 145 Menschen eine Duldung. Knapp 13 000 Menschen wurden abgeschoben.