Naturschützer sorgen sich um den Artenschutz im hessischen Staatswald. Wird es ausreichend knorrige alte Bäume geben? Diese Habitatbäume sind ein wichtiger Unterschlupf für viele Waldbewohner. Seit diesem Oktober gilt eine geänderte Verordnung des Landes. Demnach sollen im Staatswald in Laubbaumbeständen, die älter als 100 Jahre sind, nur noch durchschnittlich fünf Bäume je Hektar bis zum Zerfall im Bestand bleiben. Nach der vorangegangenen Regelung waren es 10 bis 15 Habitatbäume gewesen.
Diese Bäume mit ihren Höhlen und Rissen bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten wie Fledermäuse, Spechte oder Siebenschläfer. Er sehe die Halbierung der Habitatbaumzahl außerordentlich kritisch, sagt Mark Harthun vom Naturschutzbund Hessen. Es reiche nicht, die bereits bewohnten Habitatbäume zu erhalten. „Diese werden eines Tages zusammenbrechen“, erklärt er. „Es müssen dann auch neue Nachfolgebäume als Zukunftsbäume der Artenvielfalt bereitstehen, für die Neubesiedlung.“
Eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums entgegnete, die Neuregelung orientiere sich an Kriterien der europäischen Schutzgebiete für einen günstigen Erhaltungszustand der Waldflächen. Sie führe nicht zu einer Verschlechterung des Lebensraumes, sondern reduziere den Verwaltungsaufwand. Das sieht der Vorsitzende der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V., Nils Stanik, anders. Mit der geänderten Vorgabe werde „ein Eckpfeiler des Naturschutzes im hessischen Staatswald maßgeblich geschmälert.“
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