Hessen. An bundesweiten Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns haben sich am Donnerstag auch knapp 50 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Frankfurt am Main beteiligt.
Es hätten sich mehrere Hinweise auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sowie gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ergeben, teilte das Hauptzollamt mit. Zwei Arbeitnehmer seien wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen worden. In mindestens 40 Fällen seien weitere Prüfungen notwendig.
Die Experten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit hätten 17 Arbeitgeber geprüft und dabei vor Ort mehr als 50 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu ihrer Beschäftigung befragt, wie das Hauptzollamt mitteilte. Zu den kontrollierten Betrieben zählten unter anderem Gaststätten, Einzelhändler, Werkstätten und Nagelstudios.