Bergstraße. Nachdem Ende vergangener Woche auch bei Hemsbach die Infektion eines Wildschweins mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde, wird die Sperrzone II noch einmal ausgeweitet. „Damit liegen nun fast alle Kommunen des Kreises ganz oder teilweise in der Sperrzone. Die einzigen Ausnahmen stellen hier Hirschhorn und Neckarsteinach dar“, sagt der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf.
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Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde eine aktualisierte Allgemeinverfügung erlassen. Diese wird am Dienstag, 13. August, über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet die aktuelle Gebietsfestlegung der infizierten Zone und die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone.
Um die Ausbreitung der ASP zu verhindern, sind in der Sperrzone verschiedene Gebote und Verbote einzuhalten. Bei Nichtbeachtung drohen laut Pressemitteilung des Kreises Bußgelder. So wurde für die Sperrzone beispielsweise das Ruhen der Jagd angeordnet. Für die Allgemeinheit gilt darüber hinaus ein striktes Wege-Gebot. „Das bedeutet, dass das Verlassen der Wege dort streng untersagt ist.
Grundsätzlich sind aktuell in Waldflächen der Sperrzone II alle Aktivitäten, die geeignet wären, Wild aufzuschrecken, untersagt. Dies betrifft unter anderem auch das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten. Auch Geocaching ist aktuell nicht erlaubt“, erläutert Schimpf. „Zudem müssen Speisereste an Wander-und Rastplätzen unbedingt in geschlossene Müllbehälter beziehungsweise für Tier unzugänglich sicher entsorgt werden. Denn gerade auch über Lebensmittel kann die hochansteckende, aber für Menschen ungefährliche Krankheit an Schweine übertragen werden kann.“ Für das gesamte Gebiet gilt darüber hinaus eine Leinenpflicht für Hunde. red
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