Lindenfels. Seit einigen Jahren besteht auf dem Friedhof in Lindenfels die Möglichkeit zu Urnenbeisetzungen in Baumgrabstätten. Es handelt sich hierbei um eine naturnahe Bestattungsform, bei der kein Grabschmuck vorgesehen ist. Daran erinnert nun die Stadtverwaltung in einer Mitteilung.
Das Ablegen von Grabschmuck und anderen Gegenständen sei grundsätzlich nicht gestattet. In der Friedhofssatzung sei dies festgelegt. Insbesondere seien Grablichter wegen der damit verbundenen Brandgefahr untersagt.
Die Friedhofsverwaltung sei berechtigt, Blumen und andere Gegenstände zu beseitigen. Die Angehörigen seien bereits mehrfach informiert worden, allerdings werde die Regelung oft nicht beachtet, heißt es in der Mitteilung weiter. red