Urteil

Früheres Heppenheimer Ziegenzuchtgelände kann demnächst geräumt werden

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fran/ü
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Die Stadt will einen Teil des Ziegenzuchtgeländes der Öffentlichkeit zugänglich machen. © Dagmar Jährling

Heppenheim. Selten waren sich Heppenheims Stadtverordnete so einig wie bei der Entscheidung über die künftige Nutzung des früheren Ziegenzuchtgeländes am erweiterten Erbachwiesenweg: Ohne Gegenstimme wurde im Oktober des vergangenen Jahres der Antrag der Großen Koalition angenommen, der auf dem knapp 12 000 Quadratmeter großen Grundstück unter anderem die Errichtung einer Hundewiese vorsieht.

Ein deutlich größerer Teil soll jedoch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden – „als Freifläche für eine Mehrzwecknutzung“, was bislang aber noch nicht genauer definiert wurde und laut Bürgermeister Rainer Burelbach (CDU) auch vorerst nicht genauer definiert werden soll. „Es gab schon von Vereinen Bestrebungen, die geplante Multifunktionsfläche gezielt zu beplanen. Das widerspricht aber unserem Konzept, wie es auch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat“, sagte er im Neujahrsgespräch mit der Redaktion. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Besonders wichtig war und ist sowohl den Stadtverordneten als auch dem Magistrat um Burelbach freilich die Tatsache, dass „das Ziegenzuchtgelände und der frühere Vogelpark als ein gemeinsames Projekt angesehen werden sollten“, wie der Bürgermeister immer wieder betont. „Beide Grundstücke sind schöne Flächen, die hervorragend für Freizeitmöglichkeiten nutzbar sind“, so Burelbach kurz nach der Parlamentsentscheidung im Herbst 2021.

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Vorher müssen beide Areale aber erst einmal freigeräumt werden. Mit Blick auf den einstigen Vogelpark ist dies inzwischen bereits abgeschlossen, wie der Bürgermeister in der jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung berichtete: „Seit einigen Wochen ist dort alles geräumt, auch, was die Altlasten betrifft. Das ging doch in sehr schneller Zeit, sogar schneller als gedacht.“

Damit spielte Burelbach auf die Eternitplatten an, die bei der Errichtung des Vogelparks offenbar verbaut worden waren. Bei diesen Faserzementplatten handelt es sich um einen Baustoff, der in der Mitte des 20. Jahrhunderts weit verbreitet war und vor allem zur Dacheindeckung, aber auch zum Abhängen von Zimmerdecken oder als Fassadenverblendung eingesetzt wurde. Das Problem dabei: Die Platten enthalten in der Regel den krebserregenden Stoff Asbest und müssen entsprechend von einem Fachunternehmen entsorgt werden. All das ist laut Burelbach geschehen.

Übernahme gestaltete sich zäh

Bleibt die Frage nach dem früheren Gelände des Ziegenzuchtvereins. Hier gestaltete sich die städtische Übernahme in den vergangenen Monaten durchaus zäh. So mussten beispielsweise die drei Esel, die seit mehreren Jahren auf dem Gelände zu Hause waren, zunächst in einen Gnadenhof in Mühltal (Kreis Darmstadt-Dieburg) gebracht werden. Zudem wehrte sich ein langjähriges Mitglied mit Vehemenz dagegen, das Gelände zu räumen. Er habe eines der Bestandsgebäude auf dem Areal selbst errichtet, sagte er im Gespräch mit der Redaktion – „als Stall für meine Tiere, mit Genehmigung des damaligen Vorstandes und einer Baugenehmigung.“ Freiwillig räumen werde er das Gebäude nicht, kündigte er in diesem Gespräch an. Laut Erbbaurechtsgesetz stehe ihm bei einer Räumung vielmehr eine Entschädigung zu.

Die Stadt sah dies von Beginn an anders. „Wir sehen nicht, dass die Gebäude im Grundbuch eingetragen sind. Mit dem Herrn haben wir darüber hinaus gar keinen Vertrag abgeschlossen“, entgegnete Burelbach seinerzeit den Ausführungen des Vereinsmitglieds.

Auch war der Stadt zuletzt nicht mehr daran gelegen, dem Verein weiterhin einen Teil des Grundstücks zu überlassen – „weil der Verein zwar offiziell noch existiert, es für uns aber einfach keinen Ansprechpartner gibt“, sagte Burelbach. Aus dem gleichen Grund wählte die Stadt dann auch schon vor einiger Zeit den Gang vors Gericht, um die letzten offenen Fragen klären zu lassen und gegebenenfalls einen rechtmäßigen Titel zur Räumung des Geländes zu erwirken. „Ein Urteil ist kürzlich auch zu unseren Gunsten gefallen“, sagte Burelbach unlängst im Stadtparlament.

„Dabei handelte es sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil, da wieder kein Vertreter des Vereins anwesend war“, führte er aus. Auch die Frist, Einspruch gegen das Urteil einzulegen, sei inzwischen abgelaufen, sagte Burelbach Ende der vergangenen Woche auf Nachfrage der Redaktion. Just in diesen Tagen müsste demnach der richterliche Bescheid im Rathaus eintrudeln. Dies wäre wiederum gleichbedeutend mit dem Recht, auch das einstige Ziegenzuchtgelände endlich räumen zu können.

Hundebesitzer dürften sich darüber dann mindestens genauso freuen wie Kinder, Jugendliche und junge Familien. Schließlich wäre die Räumung zugleich ein erster großer Schritt in Richtung Hundewiese und Multifunktionsfläche. fran/ü

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