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Bensheim. Die Stadt Bensheim weist nochmals eindringlich auf die seit 1. März geltende Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit hin. Insbesondere in den Gebieten rund um Hemsberg und Leimenberg werden vermehrt freilaufende Hunde festgestellt, heißt es in einer Pressemitteilung.
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Die Anleinpflicht gilt noch bis zum 30. Juni in der Flur (Feld, Forst, Brache) sowie im gesamten Gemarkungsgebiet der Stadt Bensheim. Aufgrund einer entsprechenden Satzung gelten Verstöße gegen die darin enthaltenen Regelungen als Ordnungswidrigkeiten, die mit einem entsprechenden Bußgeld belegt werden können. ps