Arzneimittel Gilt das Gesetz nicht für abgelaufene Covid-19-Impfstoffe?

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„Regierung verbrennt fast 500 Millionen Corona-Masken“, BA vom 18. Februar.

In dem Bericht „Regierung verbrennt fast 500 Millionen Corona-Masken“ wurde u. a. von Experten vor abgelaufenen Masken gewarnt. Tobias Bleyer von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Beispiel sagt: „ Ich sehe eine weitere Nutzung nach dem Haltbarkeitsdatum sehr kritisch“, „es handelt sich danach nicht mehr um ordnungsgemäße persönliche Schutzausrüstung, die verwendet oder zur Verfügung gestellt werden darf“.

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Wie sieht es bei abgelaufenen Covid-19-Impfstoffen aus ?

Durch einen Beschluss des Bundestages (Deutscher Bundestag vom 06.06.2022, Drucksache 20 / 3271) ist es nach wie vor erlaubt, abgelaufene Covid-19-Impfstoffe zu verabreichen. So steht es in diesem Beschluss.

Paragraf 8 Absatz 3 AMG betrifft das Verbot des Inverkehrbringens abgelaufener Arzneimittel. Dies trifft jedoch nicht auf Covid-19-Impfstoffe zu.

Was sagen denn Experten dazu, dass § 8 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes (AMG) für alle abgelaufenen Arzneimittel gilt, nur für Covid-19-Impfstoffe nicht ?

Anne Alexander

Lorsch

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